Um die Aufgaben eines Gerichtsvollziehers zu beschreiben, ist ein Blick auf das Berufsbild des Gerichtsvollziehers zu werfen.
Die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher ist nach der Definition im § 154 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ein Beamter, der mit Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen betraut ist.
Die wichtigste Aufgabe der Gerichtsvollzieherin/des Gerichtsvollziehers ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen eines Zahlungstitels in bewegliche Sachen und die Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen eines Herausgabetitels bezüglich einer beweglichen oder unbeweglichen Sache.
Sie/er soll hierbei in jeder Lage des Zwangsvollstreckungsverfahrens auf eine gütliche und zügige Erledigung hinwirken und zum Beispiel im Einverständnis des Gläubigers mit dem Schuldner Teilzahlungen (Raten) vereinbaren. Zu ihren/seinen Aufgaben gehört auch die Entgegennahme des Vermögensverzeichnisses und die Abnahme der eidesstattlichen Offenbarungsversicherung (früher Offenbarungseid). Daneben führt die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher Zustellungen im Parteibetrieb durch, bedient sich aber hierbei meistens der Post. Vom übrigen Aufgabenbereich der Gerichtsvollzieherin/des Gerichtsvollziehers ist die Aufnahme von Scheck- und Wechselprotesten bedeutsam. Bei der Durchführung ihrer/seiner Dienstgeschäfte ist die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher an die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) gebunden, bei schuldhaftem Verstoß liegt eine Amtspflichtverletzung vor. Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind durch die landesrechtlichen Gerichtsvollzieherordnungen (GVO) geregelt…
Eine weitere Beschreibung des Gerichtsvollzieherberufes und der damit verbundenen Aufgaben findet man beim Ausbildungszentrum der Justiz NRW.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Gerichtsvollziehers gehört also die Zwangsvollstreckung.
Hierzu gibt es ein Merkblatt, herausgegeben vom Bürgerservice der justiz.nrw.de
Eine weitere Aufgabe ist die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, kurz EV, die vielen auch noch unter dem früheren Begriff "Offenbarungseid" bekannt sein dürfte.
Nähere Informationen zur eidesstattlichen Versicherung finden Sie bei den Infos.
Falls sie zur Abgabe der eidesstattlichen Erklärung geladen wurden, können sie die Formulare zum Ausfüllen herunterladen.